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Regelverletzungen von und gegenüber Radfahrenden

Rücksichtlose Kampfradler oder besorgt um die eigene Sicherheit? - Ein Crowdsourcing-Projekt der Uni Freiburg und der UniBw München zu Regelverletzungen von und gegenüber Radfahrenden

Hier finden Sie Informationen des Projekts, das im August 2023 im Pop-Up Store der Stadt Freiburg (Unterlinden 9) durchgeführt wird.

Wenn Sie selbst beitragen wollen, klicken Sie bitte auf diesen Link.

Eine Übersicht über die bisher eingegangenen Beiträge finden Sie auf dieser Karte.

Informationen zum Datenschutz finden Sie am Ende dieser Seite.

Bei weiteren Fragen zum Projekt wenden Sie sich an: regelverstoesse@cognition.uni-freiburg.de.

Worum geht es?

Regelverletzungen (z.B. auf dem Gehweg fahren) werden von nahezu allen Radfahrenden regelmäßig begangen. Gleichzeitig sind sie aber auch von Regelverletzungen durch den motorisierten Verkehr und den Fußverkehr betroffen. Dies begünstigt Gefahrensituationen und Konflikte untereinander. Im Gegensatz zur häufig geäußerten Meinung ist jedoch davon auszugehen, dass Regelverletzungen beim Radfahren nur zu einem begrenzten Anteil aus der Person heraus - also aus Unkenntnis oder Rücksichtslosigkeit - begangen werden. Vielmehr lassen sich Regelverletzungen beim Radfahren als Ergebnisse eines mehr oder weniger rationalen Bewertungsprozesses einer Situation verstehen, die als gefährlich, uneindeutig oder unzumutbar bewertet wird.

Warum sind Ihre Beiträge wichtig?

Um eine Stadt entsprechend der Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner verstehen und planen zu können, werden Daten aus verschiedensten Quellen benötigt. In vielen Fällen sind dabei die Bürgerinnen und Bürger dank ihrer unmittelbaren Perspektiven und Erfahrungen selbst die beste Datenquelle. Sogenannte „Crowdsourcing“ Verfahren versuchen, diese kollektive Intelligenz der Öffentlichkeit nutzbar zu machen.

Regelverstöße von und gegenüber Radfahrenden stellen ein Thema dar, bei dem die Perspektive jeder individuellen Person von zentraler Bedeutung ist. Gleichzeitig lässt sich nur über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild über Regelverstöße ermitteln. Darum laden wir Sie ein, uns mit Ihren Erfahrungen zu unterstützen und uns von Regelverstößen von und gegenüber Radfahrenden zu berichten – egal, ob Sie diese selbst (vielleicht aus guten Gründen) begangen oder nur beobachtet haben, oder ob Sie von Regelverstößen anderer betroffen waren. Wir interessieren uns für Ihre Erfahrungen, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie unterwegs waren.

Was geschieht mit den gesammelten Beiträgen?

Bisher gibt es noch relativ wenig Untersuchungen zu (vorsätzlichen) Regelverstößen. Daher möchten wir, eine Forschungsgruppe der Uni Freiburg und der UniBw München, mit diesem Projekt einen Überblick gewinnen, wann, wie oft, von wem und warum es zu Regelverstößen kommt. Langfristig ermöglicht es ein besseres Verständnis für die Ursachen von Regelverletzungen, Straßenräume komfortabler und erwartungsgerechter zu gestalten, und so Hemmschwellen für die Nutzung des Rads als Verkehrsmittel abzubauen. Gleichzeitig werden Konfliktsituationen nachhaltig reduziert und die Akzeptanz des Radverkehrs auch bei anderen Verkehrsteilnehmenden erhöht.

Hinweise zum Datenschutz (Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Art. 6 Abs. 1a) EU-DSGVO)

  1. Die erhobenen Datenerden gespeichert. Die Daten können im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben ausgewertet werden. 
  2. Sie haben folgende Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten (gemäß Art. 15 bis 21 EU-DSGVO): Es besteht das Recht auf Auskunft (z. B. über Verarbeitungszwecke), das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (z. B. für wissenschaftliche Zwecke).
  3. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wie beispielsweise der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, +49 711/61 55 41-0, poststelle@lfdi.bwl.de. Der Datenschutzbeauftragte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gemäß Art 13 b) EU-DSGVO ist erreichbar unter folgender Anschrift: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Datenschutzbeauftragter, Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg. Email: datenschutzbeauftragter@uni-freiburg.de
  4. Die vollständig anonymisierten Daten werden ggf. über eine Internet-Datenbank eines Online Repositoriums öffentlich zugänglich gemacht. Dieses Vorgehen dient der Sicherstellung guter wissenschaftlicher Arbeit. Andere Forschende können dadurch beispielsweise die Auswertung nachvollziehen oder eine alternative Datenauswertung testen.
  5. Die Löschung der gesamten Daten ist nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von mindestens 10 Jahren vorgesehen.